Der Förderpreis
Fragen / Antworten

1. Welches sind die Ziele des Förderpreises?
Mit dem Förderpreis BUURASCHLAU•FL soll eine Bühne für Innovationen der Liechtensteiner Produzenten und Verarbeiter von Agrarprodukten geschaffen werden.

Der Wettbewerb versteht sich zudem auch als Plattform für einheimische Hersteller zur Bekanntmachung neuer Produkte.

 

2. Wofür wird der Förderpreis vergeben?
Zum Wettbewerb zugelassen sind landwirtschaftliche Produkte und Dienstleistungen. Ebenso zugelassen sind Projektideen für landwirtschaftliche Produkte, Dienstleistungen oder Produktionsverfahren.

Die Palette der möglichen Wettbewerbsbeiträge kann sehr breit sein: Neben der Entwicklung innovativer Nischenprodukte oder Dienstleistungen sind auch Wettbewerbsbeiträge im Bereich Kosteneinsparungen (Bauwerke, Energiesenkung) möglich oder Beiträge, die Innovationen zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit (Vermarktungsstrategien) aufzeigen.

3. Welche Bedingungen müssen die Wettbewerbsbeiträge erfüllen?
Es muss sich um die Planung, Erzeugung oder Umsetzung von neuen Produkten oder Dienstleistungen oder von neuen Produktionsverfahren oder besonderen Qualitäten handeln.

Neu heisst, dass die Produkte, Dienstleistungen oder Projektideen nicht älter als drei Jahre sein dürfen und zuvor durch keinen anderen Anbieter auf den liechtensteinischen Markt gebracht worden sind.

Daneben gelten folgende weitere Bedingungen für den Wettbewerbsbeitrag:
  • Es muss eine zusätzliche Wertschöpfung im landwirtschaftlichen Betrieb oder eine wesentliche Kosteneinsparung erzielt werden.
  • Die Finanzierung bzw. Wirtschaftlichkeit muss gewährleistet sein, d.h. dass die Kosten für Entwicklung und Produktion durch Erlöse aus Verkauf etc. gedeckt sein müssen.
  • Produkte müssen zu 90 % aus einheimischen Inhaltsstoffen hergestellt sein. Dienstleistungen müssen in Liechtenstein angeboten werden.

 

4. Wie ist der Förderpreis dotiert?
Von einer Unterteilung der Wettbewerbsbeiträge in Kategorien wird abgesehen.

Insgesamt steht eine Preissumme von CHF 15’000.00 zur Verfügung. Das Preisgeld für den siegreichen Beitrag beträgt CHF 8’000.00. An die zweitplatzierte Bewerbung gehen CHF 4’000.00. Der dritte Preis beträgt CHF 3’000.00.

5. Welche Auszeichnungen erhält der siegreiche Beitrag darüber hinaus?
Zusätzlich zum Preisgeld winken der Siegerin oder dem Sieger eine Trophäe sowie die offizielle Prämierung des Beitrages an der Liechtensteinischen Industrie-, Handels- und Gewerbeausstellung LIHGA.

6. Wer ist zur Teilnahme am Wettbewerb berechtigt?
Teilnahmeberechtigt zum Einreichen von Produkten und Dienstleistungen sind:

  • einheimische Landwirtschaftsbetriebe
  • einheimische landwirtschaftliche Vereine oder Verbände
  • einheimische landwirtschaftsnahe Verarbeitungsbetriebe
Teilnahmeberechtigt zum Einreichen von Projektideen sind zudem auch alle Privatpersonen mit Wohnsitz in Liechtenstein.

7. Wie kann beim Wettbewerb mitgemacht werden?
Zur Teilnahme beim landwirtschaftlichen Förderpreis ist das vollständige Ausfüllen und fristgerechte Einreichen des entsprechenden Anmeldeformulars notwendig. Über die Zulassung zum Wettbewerb ergeht ein schriftlicher Juryentscheid.

Die zur Bewerbung eingereichten Produkte oder Dienstleistungen sind auf dem Anmeldeformular in der entsprechenden Rubrik kurz zu beschreiben. Für Projektideen ist bei der Anmeldung eine Kurzbeschreibung ausreichend. Die umfassende Projektpräsentation ist schriftlich bis spätestens zum Datum der Eingabefrist einzureichen.

8. Wie viele Wettbewerbseingaben sind erlaubt?
Es besteht keine Einschränkung. Für jede Bewerbung ist jedoch eine separate Anmeldung notwendig.

Es sind auch Projekte zugelassen, die bereits bei der ersten Wettbewerbsdurchführung oder bei ähnlichen Veranstaltungen eingereicht wurden (z. B. Businessplan-Wettbewerb).

9. Welche Unterstützungsmöglichkeiten bestehen?
Wettbewerbsteilnehmer haben jederzeit die Möglichkeit, sich an das Landwirtschaftsamt (Tel. 236 66 03) zu wenden. Kostenlose Unterstützung kann im Bedarfsfall insbesondere für die Erstellung der Wettbewerbseingabe (Anmeldung, Beschreibung des Wettbewerbbeitrags) angefordert werden.

10. Wie werden die Beiträge geprüft und bewertet?
Die Bewertung der Wettbewerbsbeiträge erfolgt durch die Jury. Wettbewerbsgegenstände sind der Jury so weit möglich zur Verfügung zu stellen. Nötigenfalls findet eine Begutachtung vor Ort statt.

Projektideen werden auf Grund ihrer schriftlichen Präsentation bewertet.
Fragen / Antworten

1. Welches sind die Ziele des Förderpreises?
Mit dem Förderpreis BUURASCHLAU•FL soll eine Bühne für Innovationen der Liechtensteiner Produzenten und Verarbeiter von Agrarprodukten geschaffen werden.

Der Wettbewerb versteht sich zudem auch als Plattform für einheimische Hersteller zur Bekanntmachung neuer Produkte.

 

2. Wofür wird der Förderpreis vergeben?
Zum Wettbewerb zugelassen sind landwirtschaftliche Produkte und Dienstleistungen. Ebenso zugelassen sind Projektideen für landwirtschaftliche Produkte, Dienstleistungen oder Produktionsverfahren.

Die Palette der möglichen Wettbewerbsbeiträge kann sehr breit sein: Neben der Entwicklung innovativer Nischenprodukte oder Dienstleistungen sind auch Wettbewerbsbeiträge im Bereich Kosteneinsparungen (Bauwerke, Energiesenkung) möglich oder Beiträge, die Innovationen zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit (Vermarktungsstrategien) aufzeigen.

3. Welche Bedingungen müssen die Wettbewerbsbeiträge erfüllen?
Es muss sich um die Planung, Erzeugung oder Umsetzung von neuen Produkten oder Dienstleistungen oder von neuen Produktionsverfahren oder besonderen Qualitäten handeln.

Neu heisst, dass die Produkte, Dienstleistungen oder Projektideen nicht älter als drei Jahre sein dürfen und zuvor durch keinen anderen Anbieter auf den liechtensteinischen Markt gebracht worden sind.

Daneben gelten folgende weitere Bedingungen für den Wettbewerbsbeitrag:
  • Es muss eine zusätzliche Wertschöpfung im landwirtschaftlichen Betrieb oder eine wesentliche Kosteneinsparung erzielt werden.
  • Die Finanzierung bzw. Wirtschaftlichkeit muss gewährleistet sein, d.h. dass die Kosten für Entwicklung und Produktion durch Erlöse aus Verkauf etc. gedeckt sein müssen.
  • Produkte müssen zu 90 % aus einheimischen Inhaltsstoffen hergestellt sein. Dienstleistungen müssen in Liechtenstein angeboten werden.

 

4. Wie ist der Förderpreis dotiert?
Von einer Unterteilung der Wettbewerbsbeiträge in Kategorien wird abgesehen.

Insgesamt steht eine Preissumme von CHF 15’000.00 zur Verfügung. Das Preisgeld für den siegreichen Beitrag beträgt CHF 8’000.00. An die zweitplatzierte Bewerbung gehen CHF 4’000.00. Der dritte Preis beträgt CHF 3’000.00.

5. Welche Auszeichnungen erhält der siegreiche Beitrag darüber hinaus?
Zusätzlich zum Preisgeld winken der Siegerin oder dem Sieger eine Trophäe sowie die offizielle Prämierung des Beitrages an der Liechtensteinischen Industrie-, Handels- und Gewerbeausstellung LIHGA.

6. Wer ist zur Teilnahme am Wettbewerb berechtigt?
Teilnahmeberechtigt zum Einreichen von Produkten und Dienstleistungen sind:

  • einheimische Landwirtschaftsbetriebe
  • einheimische landwirtschaftliche Vereine oder Verbände
  • einheimische landwirtschaftsnahe Verarbeitungsbetriebe
Teilnahmeberechtigt zum Einreichen von Projektideen sind zudem auch alle Privatpersonen mit Wohnsitz in Liechtenstein.

7. Wie kann beim Wettbewerb mitgemacht werden?
Zur Teilnahme beim landwirtschaftlichen Förderpreis ist das vollständige Ausfüllen und fristgerechte Einreichen des entsprechenden Anmeldeformulars notwendig. Über die Zulassung zum Wettbewerb ergeht ein schriftlicher Juryentscheid.

Die zur Bewerbung eingereichten Produkte oder Dienstleistungen sind auf dem Anmeldeformular in der entsprechenden Rubrik kurz zu beschreiben. Für Projektideen ist bei der Anmeldung eine Kurzbeschreibung ausreichend. Die umfassende Projektpräsentation ist schriftlich bis spätestens zum Datum der Eingabefrist einzureichen.

8. Wie viele Wettbewerbseingaben sind erlaubt?
Es besteht keine Einschränkung. Für jede Bewerbung ist jedoch eine separate Anmeldung notwendig.

Es sind auch Projekte zugelassen, die bereits bei der ersten Wettbewerbsdurchführung oder bei ähnlichen Veranstaltungen eingereicht wurden (z. B. Businessplan-Wettbewerb).

9. Welche Unterstützungsmöglichkeiten bestehen?
Wettbewerbsteilnehmer haben jederzeit die Möglichkeit, sich an das Landwirtschaftsamt (Tel. 236 66 03) zu wenden. Kostenlose Unterstützung kann im Bedarfsfall insbesondere für die Erstellung der Wettbewerbseingabe (Anmeldung, Beschreibung des Wettbewerbbeitrags) angefordert werden.

10. Wie werden die Beiträge geprüft und bewertet?
Die Bewertung der Wettbewerbsbeiträge erfolgt durch die Jury. Wettbewerbsgegenstände sind der Jury so weit möglich zur Verfügung zu stellen. Nötigenfalls findet eine Begutachtung vor Ort statt.

Projektideen werden auf Grund ihrer schriftlichen Präsentation bewertet.