Reglement

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1. Bezeichnung
Unter dem Namen BUURASCHLAU•FL führt die Regierung des Fürstentums Liechtenstein einen Förderpreis für innovative Landwirtschaftsprodukte, landwirtschaftliche Dienstleistungen oder Projektideen für Produkte und Dienstleistungen in der Landwirtschaft durch.


2. Durchführung
Für die operative Durchführung des Wettbewerbes (Ausschreibung, Prämierung, Information) ist das Ressort Umwelt, Raum, Land- und Waldwirtschaft der Regierung in Zusammenarbeit mit dem Landwirtschaftsamt zuständig.


3. Ziele
Der Förderpreis BUURASCHLAU•FL bezweckt

  • Anreize für Innovationen in der Landwirtschaft zu fördern;
  • das Image der Landwirtschaft als ökologisch produzierender, innovativer und wettbewerbsfähiger Wirtschaftszweig zu verbessern;
  • die Landwirtschaft als attraktive Berufsgruppe darzustellen.

Gefragt ist die Fähigkeit, neue Lösungen zu finden, innovative Lösungen zu entwickeln und unübliche Wege einzuschlagen.

Mit dem Förderpreis BUURASCHLAU•FL soll eine Bühne für Innovationen der Liechtensteiner Produzenten und Verarbeiter von Agrarprodukten und Agrardienstleistungen geschaffen werden. Der Wettbewerb versteht sich zudem als Plattform für einheimische Hersteller zur Bekanntmachung neuer Produkte.


4. Zulassungsbedingungen
Für den Wettbewerb zugelassen sind folgende Personenkreise: 
einheimische Landwirtschaftsbetriebe 

  • einheimische landwirtschaftliche Vereine und Verbände 
  • einheimische landwirtschaftsnahe Verarbeitungsbetriebe 
  • Privatpersonen (mit Einschränkung).

Landwirtschaftsbetriebe, landwirtschaftliche Vereine und Verbände sowie landwirtschaftsnahe Verarbeitungsbetriebe können folgenden Bereichen Wettbewerbsgesuche einreichen: 

  • landwirtschaftliche Produkte
  • landwirtschaftliche Dienstleistungen
  • Projektideen für landwirtschaftliche Produkte, Dienstleistungen oder Produktionsverfahren.

Alle Privatpersonen mit Wohnsitz in Liechtenstein sind berechtigt, Wettbewerbsgesuche zu Projektideen einzureichen.

Die Anzahl der Anmeldungen pro Wettbewerbsteilnehmer ist nicht eingeschränkt.

Die Palette der möglichen Wettbewerbsbeiträge kann sehr breit sein: Neben der Entwicklung innovativer Nischenprodukte oder Dienstleistungen sind auch Wettbewerbsbeiträge im Bereich der Kosteneinsparungen (Bauwerke, Energiesenkung) möglich. Beiträge, die Innovationen zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit (Vermarktungsstrategien) aufzeigen sind ebenso erwünscht.

Über die Zulassung zum Wettbewerb ergeht ein schriftlicher Juryentscheid an die Gesuchsteller.


5. Beurteilungskriterien
Produkte, Dienstleistungen oder Projekte sind dann preiswürdig, wenn damit eine innovative Leistung geschaffen worden ist, die sich in der Praxis bereits bewährt hat oder man davon ausgehen kann, dass sich diese bewähren kann. Es soll ein langfristiger Nutzen erzielt werden: Eine merkliche Verbesserung der direkten Wertschöpfung landwirtschaftlicher Tätigkeiten, die Verbesserung der Lebensverhältnisse, die Schaffung neuer Arbeitsplätze oder die Erhaltung gefährdeter Arbeitsplätze.

Es muss sich um die Planung, Erzeugung oder Umsetzung von neuen Produkten oder Dienstleistungen oder von neuen Produktionsverfahren oder besonderen Qualitäten handeln. Neu heisst, dass die Produkte, Dienstleistungen oder Projektideen nicht älter als drei Jahre sein dürfen und zuvor durch keinen anderen Anbieter auf den liechtensteinischen Markt gebracht worden sind. Daneben gelten noch folgende Bedingungen:

  • Es muss eine zusätzliche Wertschöpfung im landwirtschaftlichen Betrieb oder eine wesentliche Kosteneinsparungen erzielt werden.
  • Die Finanzierung, bzw. Wirtschaftlichkeit muss gewährleistet sein, d.h. dass die Kosten für Entwicklung und Produktion durch Erlöse aus Verkauf etc. gedeckt sein müssen.
  • Produkte müssen zu 90% aus einheimischen Inhaltsstoffen hergestellt sein.
Dienstleistungen müssen in Liechtenstein angeboten werden.

Unter einem Produkt wird ein durch die Landwirtschaft erzeugter Rohstoff oder ein genussfertiges Nahrungsmittel verstanden, das sich als handelbare Ware vermarkten lässt. Es kann sich aber auch um eine Produktveredelung mit und von landwirtschaftlichen Produkten oder um eine ganze Wertschöpfungskette mit landwirtschaftlichen Produkten als Hauptbestandteil handeln.

Bei einer Dienstleistung steht im Gegensatz zum Produkt nicht der materielle Wert einer Ware, sondern eine von einer Person erbrachte Leistung im Vordergrund. Für die Erbringung der Leistung dürfen Hilfsmittel eingesetzt werden. Zudem sind auch Wettbewerbsbeiträge zur Kosteneinsparung (Bauwerke, Energiesenkung) und Innovationen zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit möglich.

Bei einem Projekt handelt es sich um eine zur Realisierung vorbereitete Idee, die innerhalb einer bestimmten Zeitspanne umgesetzt werden und ein entsprechendes Ziel erreichen soll. Von einem Projekt bestehen bereits Budget, Umsetzungs- und Terminplan. Unter diesen Voraussetzungen kann sich ein Projekt noch in der Ideenfindung befinden. Von einem Projekt können aber auch schon Prototypen bestehen.

Beispiele für solche Leistungen sind:
  • Eine neue oder wesentlich verbesserte Dienstleistung
  • Ein neues oder wesentlich verbessertes Produkt oder eine deutliche Verbesserung in dessen Herstellungsverfahren
  • Eine besondere, das Einkommen deutlich verbessernde Art der Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse (Produkte oder Dienstleistungen)
  • Eine rationellere Form der Betriebsführung und der Zusammenarbeit

Preiswürdige Projekte müssen sich an den Bedürfnissen des Marktes orientieren und nachhaltig ökologisch sein. Ihre Erfolgschance steigt, wenn sie zudem einen Beitrag zur Stärkung der regionalen Wirtschaft leisten.


6. Bewertung
Für die Bewertung der Wettbewerbsbeiträge wird eine unabhängige Jury eingesetzt. Diese bewertet die Beiträge nach einem bestimmten Kriterienkatalog. Wettbewerbsgegenstände sind der Jury soweit wie möglich zur Verfügung zu stellen. Nötigenfalls findet eine Begutachtung vor Ort statt. Projektideen werden auf Grund ihrer schriftlichen Präsentation bewertet.


7. Preisvergabe
Alle Wettbewerbsbeiträge werden nach den gleichen Kriterien bewertet.


8. Wettbewerbspreise
Die gesamte Preissumme beträgt CHF 15'000.- Das Preisgeld wird wie folgt aufgeteilt:
1. Platz: CHF 8'000.-
2. Platz: CHF 4'000.-
3. Platz: CHF 3'000.-

Die drei erstplatzierten Wettbewerbsbeiträge werden an der LIHGA prämiert und erhalten eine Trophäe.


9. Ausschreibung des Wettbewerbes
Die Ausschreibung des landwirtschaftlichen Förderpreises BUURASCHLAU•FL erfolgt über geeignete Kommunikationsmittel wie Flyer, Internetauftritt etc. Für die Ausschreibung ist das Landwirtschaftsamt zuständig. Sämtliche Unterlagen sind digital auf der Wettbewerbs-Homepage www.buuraschlau.li sowie auf der Homepage www.lwa.llv.li des Landwirtschaftsamtes abgelegt und können dort heruntergeladen werden.

10. Bewerbungsunterlagen
Als Bewerbungsunterlage muss für jeden Wettbewerbsbeitrag ein separates und offizielles Anmeldeformular verwendet werden. Die Formulare sind beim Landwirtschaftsamt oder digital auf den unter Punkt 9 genannten Internetseiten erhältlich.


11. Termine
Beginn Ausschreibung: Mitte Februar
Anmeldefrist: 30. März
Zulassungsentscheid: Bis 13. April
Eingabefrist: 1. Juni
Jurierung: Bis 31. Juli
Vorbescheid: 1. August
Prämierung: anlässlich der LIHGA

Für Projektideen ist bei der Anmeldung eine Kurzbeschreibung ausreichend. Die umfassende Projektpräsentation ist schriftlich bis spätestens zum Datum der Eingabefrist einzureichen.


12. Ausschluss
Die Organisatoren können in begründeten Fällen jederzeit Wettbewerbsbeiträge von der Teilnahme ausschliessen, wenn kein innovativer Produktcharakter vorliegt, wenn es sich um eine Kombination bestehender Produkte oder um Verpackungsinnovationen handelt oder wenn weiteren Bedingungen dieses Reglements nicht entsprochen wird. Ein Ausschluss kann auch erfolgen, wenn bei der Anmeldung falsche oder unvollständige Angaben gemacht werden, gegen gesetzliche Vorschriften, die guten Sitten oder die öffentliche Ordnung verstossen wird.


13. Haftung
Die Organisatoren haften weder für Schäden an Personen oder Sachen, die sich aus einem fehlerhaften Wettbewerbsbeitrag ergeben, noch für einen Schaden am Wettbewerbsbeitrag selbst. Für die Angaben auf dem Anmeldetalon lehnen die Organisatoren jede Haftung ab. Über den Wettbewerb wird keine Korrespondenz geführt. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.


14. Eigentum
Sämtliche eingereichten Produkte, Dienstleistungen oder Projekte bleiben im Eigentum des Wettbewerbsteilnehmers.

15. Gerichtsstand
Der Gerichtsstand ist Vaduz.


16. Inkrafttreten
Das vorliegende Reglement tritt am 01.02.2012 in Kraft.



Vaduz, 31. Januar 2012 
 

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Unter dem Namen BUURASCHLAU•FL führt die Regierung des Fürstentums Liechtenstein einen Förderpreis für innovative Landwirtschaftsprodukte, landwirtschaftliche Dienstleistungen oder Projektideen für Produkte und Dienstleistungen in der Landwirtschaft durch.


2. Durchführung
Für die operative Durchführung des Wettbewerbes (Ausschreibung, Prämierung, Information) ist das Ressort Umwelt, Raum, Land- und Waldwirtschaft der Regierung in Zusammenarbeit mit dem Landwirtschaftsamt zuständig.


3. Ziele
Der Förderpreis BUURASCHLAU•FL bezweckt

  • Anreize für Innovationen in der Landwirtschaft zu fördern;
  • das Image der Landwirtschaft als ökologisch produzierender, innovativer und wettbewerbsfähiger Wirtschaftszweig zu verbessern;
  • die Landwirtschaft als attraktive Berufsgruppe darzustellen.

Gefragt ist die Fähigkeit, neue Lösungen zu finden, innovative Lösungen zu entwickeln und unübliche Wege einzuschlagen.

Mit dem Förderpreis BUURASCHLAU•FL soll eine Bühne für Innovationen der Liechtensteiner Produzenten und Verarbeiter von Agrarprodukten und Agrardienstleistungen geschaffen werden. Der Wettbewerb versteht sich zudem als Plattform für einheimische Hersteller zur Bekanntmachung neuer Produkte.


4. Zulassungsbedingungen
Für den Wettbewerb zugelassen sind folgende Personenkreise: 
einheimische Landwirtschaftsbetriebe 

  • einheimische landwirtschaftliche Vereine und Verbände 
  • einheimische landwirtschaftsnahe Verarbeitungsbetriebe 
  • Privatpersonen (mit Einschränkung).

Landwirtschaftsbetriebe, landwirtschaftliche Vereine und Verbände sowie landwirtschaftsnahe Verarbeitungsbetriebe können folgenden Bereichen Wettbewerbsgesuche einreichen: 

  • landwirtschaftliche Produkte
  • landwirtschaftliche Dienstleistungen
  • Projektideen für landwirtschaftliche Produkte, Dienstleistungen oder Produktionsverfahren.

Alle Privatpersonen mit Wohnsitz in Liechtenstein sind berechtigt, Wettbewerbsgesuche zu Projektideen einzureichen.

Die Anzahl der Anmeldungen pro Wettbewerbsteilnehmer ist nicht eingeschränkt.

Die Palette der möglichen Wettbewerbsbeiträge kann sehr breit sein: Neben der Entwicklung innovativer Nischenprodukte oder Dienstleistungen sind auch Wettbewerbsbeiträge im Bereich der Kosteneinsparungen (Bauwerke, Energiesenkung) möglich. Beiträge, die Innovationen zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit (Vermarktungsstrategien) aufzeigen sind ebenso erwünscht.

Über die Zulassung zum Wettbewerb ergeht ein schriftlicher Juryentscheid an die Gesuchsteller.


5. Beurteilungskriterien
Produkte, Dienstleistungen oder Projekte sind dann preiswürdig, wenn damit eine innovative Leistung geschaffen worden ist, die sich in der Praxis bereits bewährt hat oder man davon ausgehen kann, dass sich diese bewähren kann. Es soll ein langfristiger Nutzen erzielt werden: Eine merkliche Verbesserung der direkten Wertschöpfung landwirtschaftlicher Tätigkeiten, die Verbesserung der Lebensverhältnisse, die Schaffung neuer Arbeitsplätze oder die Erhaltung gefährdeter Arbeitsplätze.

Es muss sich um die Planung, Erzeugung oder Umsetzung von neuen Produkten oder Dienstleistungen oder von neuen Produktionsverfahren oder besonderen Qualitäten handeln. Neu heisst, dass die Produkte, Dienstleistungen oder Projektideen nicht älter als drei Jahre sein dürfen und zuvor durch keinen anderen Anbieter auf den liechtensteinischen Markt gebracht worden sind. Daneben gelten noch folgende Bedingungen:

  • Es muss eine zusätzliche Wertschöpfung im landwirtschaftlichen Betrieb oder eine wesentliche Kosteneinsparungen erzielt werden.
  • Die Finanzierung, bzw. Wirtschaftlichkeit muss gewährleistet sein, d.h. dass die Kosten für Entwicklung und Produktion durch Erlöse aus Verkauf etc. gedeckt sein müssen.
  • Produkte müssen zu 90% aus einheimischen Inhaltsstoffen hergestellt sein.
Dienstleistungen müssen in Liechtenstein angeboten werden.

Unter einem Produkt wird ein durch die Landwirtschaft erzeugter Rohstoff oder ein genussfertiges Nahrungsmittel verstanden, das sich als handelbare Ware vermarkten lässt. Es kann sich aber auch um eine Produktveredelung mit und von landwirtschaftlichen Produkten oder um eine ganze Wertschöpfungskette mit landwirtschaftlichen Produkten als Hauptbestandteil handeln.

Bei einer Dienstleistung steht im Gegensatz zum Produkt nicht der materielle Wert einer Ware, sondern eine von einer Person erbrachte Leistung im Vordergrund. Für die Erbringung der Leistung dürfen Hilfsmittel eingesetzt werden. Zudem sind auch Wettbewerbsbeiträge zur Kosteneinsparung (Bauwerke, Energiesenkung) und Innovationen zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit möglich.

Bei einem Projekt handelt es sich um eine zur Realisierung vorbereitete Idee, die innerhalb einer bestimmten Zeitspanne umgesetzt werden und ein entsprechendes Ziel erreichen soll. Von einem Projekt bestehen bereits Budget, Umsetzungs- und Terminplan. Unter diesen Voraussetzungen kann sich ein Projekt noch in der Ideenfindung befinden. Von einem Projekt können aber auch schon Prototypen bestehen.

Beispiele für solche Leistungen sind:
  • Eine neue oder wesentlich verbesserte Dienstleistung
  • Ein neues oder wesentlich verbessertes Produkt oder eine deutliche Verbesserung in dessen Herstellungsverfahren
  • Eine besondere, das Einkommen deutlich verbessernde Art der Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse (Produkte oder Dienstleistungen)
  • Eine rationellere Form der Betriebsführung und der Zusammenarbeit

Preiswürdige Projekte müssen sich an den Bedürfnissen des Marktes orientieren und nachhaltig ökologisch sein. Ihre Erfolgschance steigt, wenn sie zudem einen Beitrag zur Stärkung der regionalen Wirtschaft leisten.


6. Bewertung
Für die Bewertung der Wettbewerbsbeiträge wird eine unabhängige Jury eingesetzt. Diese bewertet die Beiträge nach einem bestimmten Kriterienkatalog. Wettbewerbsgegenstände sind der Jury soweit wie möglich zur Verfügung zu stellen. Nötigenfalls findet eine Begutachtung vor Ort statt. Projektideen werden auf Grund ihrer schriftlichen Präsentation bewertet.


7. Preisvergabe
Alle Wettbewerbsbeiträge werden nach den gleichen Kriterien bewertet.


8. Wettbewerbspreise
Die gesamte Preissumme beträgt CHF 15'000.- Das Preisgeld wird wie folgt aufgeteilt:
1. Platz: CHF 8'000.-
2. Platz: CHF 4'000.-
3. Platz: CHF 3'000.-

Die drei erstplatzierten Wettbewerbsbeiträge werden an der LIHGA prämiert und erhalten eine Trophäe.


9. Ausschreibung des Wettbewerbes
Die Ausschreibung des landwirtschaftlichen Förderpreises BUURASCHLAU•FL erfolgt über geeignete Kommunikationsmittel wie Flyer, Internetauftritt etc. Für die Ausschreibung ist das Landwirtschaftsamt zuständig. Sämtliche Unterlagen sind digital auf der Wettbewerbs-Homepage www.buuraschlau.li sowie auf der Homepage www.lwa.llv.li des Landwirtschaftsamtes abgelegt und können dort heruntergeladen werden.

10. Bewerbungsunterlagen
Als Bewerbungsunterlage muss für jeden Wettbewerbsbeitrag ein separates und offizielles Anmeldeformular verwendet werden. Die Formulare sind beim Landwirtschaftsamt oder digital auf den unter Punkt 9 genannten Internetseiten erhältlich.


11. Termine
Beginn Ausschreibung: Mitte Februar
Anmeldefrist: 30. März
Zulassungsentscheid: Bis 13. April
Eingabefrist: 1. Juni
Jurierung: Bis 31. Juli
Vorbescheid: 1. August
Prämierung: anlässlich der LIHGA

Für Projektideen ist bei der Anmeldung eine Kurzbeschreibung ausreichend. Die umfassende Projektpräsentation ist schriftlich bis spätestens zum Datum der Eingabefrist einzureichen.


12. Ausschluss
Die Organisatoren können in begründeten Fällen jederzeit Wettbewerbsbeiträge von der Teilnahme ausschliessen, wenn kein innovativer Produktcharakter vorliegt, wenn es sich um eine Kombination bestehender Produkte oder um Verpackungsinnovationen handelt oder wenn weiteren Bedingungen dieses Reglements nicht entsprochen wird. Ein Ausschluss kann auch erfolgen, wenn bei der Anmeldung falsche oder unvollständige Angaben gemacht werden, gegen gesetzliche Vorschriften, die guten Sitten oder die öffentliche Ordnung verstossen wird.


13. Haftung
Die Organisatoren haften weder für Schäden an Personen oder Sachen, die sich aus einem fehlerhaften Wettbewerbsbeitrag ergeben, noch für einen Schaden am Wettbewerbsbeitrag selbst. Für die Angaben auf dem Anmeldetalon lehnen die Organisatoren jede Haftung ab. Über den Wettbewerb wird keine Korrespondenz geführt. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.


14. Eigentum
Sämtliche eingereichten Produkte, Dienstleistungen oder Projekte bleiben im Eigentum des Wettbewerbsteilnehmers.

15. Gerichtsstand
Der Gerichtsstand ist Vaduz.


16. Inkrafttreten
Das vorliegende Reglement tritt am 01.02.2012 in Kraft.



Vaduz, 31. Januar 2012